Erwischt! PS3 Break USB-Sticks

Ist es das Ende der Break-Sticks?

Wir kennen alle diese Mails von den mehr oder weniger dubiosen Versendern die Euch USB-Sticks anbieten um die PS3 zu hacken, damit Ihr die Games kopieren könnt und dann von der Festplatte aus startet.
Wie ich schon in dem Beitrag No more Jailbreak for PS3 empfohlen hatte und weiterhin immer noch empfehle, solltet Ihr dieses Angebot nicht in Betracht ziehen oder sogar annehmen. In Deutschland bekommt man nun nämlich Post von Sony aber nicht direkt von Sony sondern eher von deren Anwälten mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung.

Ich gebe Euch mal folgende Situation:
Ihr habt 5 USB-Sticks, alle Schwarz und ohne erkennbare Unterscheidungsmerkmale. Darunter befindet sich ein „PS3 Break“ USB-Stick. Wie könnt Ihr nun mit einem Blick erkennen, dass es sich um den Stick für die PS3 handelt, ganz klar oder, Ihr schreibt da einfach Dick und  Fett „PS3 BREAK“ drauf. Das war auch sehr hilfreich für den Zoll. Der Zoll wurde nämlich auf diese aufmerksam und hat sie erst mal zurückgeschickt. Denn nach § 95a Schutz technischer Maßnahmen dürfen unter anderem keine Geräte eingeführt werden womit der vom Hersteller erstellte Kopierschutz umgangen werden kann, wie wir alle wissen ist das verboten.

Tja, was könnte man nun als Anwalt von Sony gegenüber den Käufern fordern? Natürlich eine Erlaubnis zur Vernichtung, also eine Art Vernichtungserklärung und natürlich muss man sich absichern und verlangt noch eine Zustimmung auf Herausgabe an Sony Computer Entertainment Europa. Wenn nun allerdings noch immer jemand einen USB Stick bestellen möchte, der kann sich unter anderem womöglich darauf einstellen, dass er eine Vertragsstrafe erhält und somit um die 5000 € zahlen muss.

Eine Option sich zu wehren ist die Möglichkeit die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und somit aber ein Gerichtsverfahren zu riskieren. Hier kommen dann alle Kosten zusammen und Ihr wäret mit weit mehr als 5000 € dabei.

Das Recht steht Sony zur Seite und vor Gericht zu ziehen und den Versuch zu starten das Gericht davon zu überzeugen, dass der Name des USB-Sticks einfach nur PS3 Break sei. Wer auch immer nun dabei erwischt wurde, der sollte sich glücklich schätzen das Sony einem noch so entgegen kommt und nicht gleich vor Gericht zieht oder sonstige Kosten aufschlagen.
Natürlich kann es nun passieren, dass die Hersteller dieser Sticks nun darauf reagieren und die Beschriftung sinnvoller Weise weglassen.

 
 

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